Pfizer Pharma informiert

Enbrel®: Rabattverträge beachten!

Enbrel® (Wirkstoff: Etanercept) ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel (Biologikum), das seit 2000 in Deutschland erhältlich ist.1 Das Original der Fa. Pfizer ist seit März 2016 für ca. 50 Mio. gesetzlich Versicherte rabattiert und demnach in vielen Fällen vorrangig abzugeben.2, 3

Eindeutige Importverordnung ohne Aut-idem-Kreuz

Rezeptbeispiel: Ersatzkasse

Frage: Der Import ist eindeutig verordnet. Darf nur der verordnete oder ein preisgünstigerer 15/15-Import abgegeben werden?

Antwort: Nein. Auch bei einer eindeutigen Importverordnung muss ein rabattiertes Originalarzneimittel (oder ein rabattierter Import, falls vorhanden) gemäß § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag vorrangig abgegeben werden.3 Dies gilt auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz, wenn kein zusätzlicher ärztlicher Vermerk vorhanden ist (Ersatzkassen, § 4 Abs. 12 vdek-AVV).4

§ 5 Abs. 1 Rahmenvertrag:
„Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“

Zusatzinformation: Sind keine Rabattverträge zu beachten, so ist der mit der Importverordnung gesetzte Preisanker zu beachten.

Service: Abgabehilfe zu Enbrel®

Weitere Fragen zur Abgabe von Enbrel® werden auf der aktuellen Abgabehilfe zu Enbrel® beantwortet. Darüber hinaus enthält sie ein Arzneimittelprofil mit den wichtigsten Informationen zu Enbrel®.

» Abgabehilfe zu Enbrel®

» Fachinformation Enbrel®

Weitere Informationen zu Enbrel® und Patientenmaterialien sind unter www.pfizermed.de erhältlich.

  1. Lauer-Taxe online, Stand: Juni 2016
  2. Rabattvertrags-Check, Enbrel® 50 mg, 4 Stück N2, PZN 04492419, DeutschesApothekenPortal, Stand: 1. Mai 2016
  3. Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, dort § 5 Abs. 1, Stand: Juni 2015
  4. vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 11, Stand: 01. Januar 2015