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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist eine Wirkstoffverordnung bei Biologika erlaubt?
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Uns liegt ein Rezept aus einer Klinik vor. Verordnet wurde „Adalimumab FS 40 mg 6 St. (N3)“ zulasten der AOK Bayern. Es ist wohl Hulio 40 mg/0,8 ml 6 FER PZN 14338642 gemeint – die Patientin bekommt diese Spritzen schon seit längerer Zeit.
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Ist es nicht bei Biologika weiterhin so, dass Arzneimittel namentlich verordnet werden müssen? Nur so kann man doch erkennen, wovon man für einen möglichen Austausch ausgehen müsste. Die Klinik beruft sich darauf, dass sie dort schon immer nur den Wirkstoff verordnet haben.
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Müssten wir für eine exakte Verordnung ein neues Rezept anfordern oder reicht eine ärztliche Rücksprache aus? Wir würden natürlich gerne Hulio abgeben, das die Patientin bereits vorher hatte und das gleichzeitig Rabattarzneimittel der vorliegenden Krankenkasse ist.
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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com
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