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Richtige Abgabe von Biologika
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Enbrel®: breite Rabattvertragsabdeckung
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Seit dem 1. April 2026 gelten neue Vorgaben für den Austausch biologischer Arzneimittel in der Apotheke.
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Nach § 40c der Arzneimittel-Richtlinie kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Austausch zwischen Referenzbiologikum und Biosimilar sowie zwischen Biosimilars erfolgen, sofern diese auf dasselbe Referenzarzneimittel zugelassen sind. Rabattierte Arzneimittel sind dabei bevorzugt abzugeben.
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© Pfizer Pharma GmbH
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Für Apotheken bedeutet das: Bei biologischen Arzneimitteln spielt die Rabattvertragssituation eine zentrale Rolle bei der Auswahl des abzugebenden Präparats. Enbrel® mit dem Wirkstoff Etanercept verfügt aktuell über eine umfassende Rabattvertragsabdeckung und kann damit in vielen Versorgungssituationen vorrangig abgaberelevant sein.1 Gibt es mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel, darf die Apotheke gemäß § 11 Rahmenvertrag frei unter den Rabattpartnern wählen, unabhängig davon, welcher Preis in der Taxe hinterlegt ist.2
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» Zur Unterstützung gibt es die Abgabehilfe Enbrel® (PDF)
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Ein Austausch ist nur möglich, wenn Wirkstärke und Packungsgröße mit der Verordnung übereinstimmen und eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform vorliegt. Ist die Darreichungsform formal gleich, muss zusätzlich auch das Behältnis übereinstimmen, etwa Fertigspritze, Fertigpen oder Patrone. Zudem muss das abzugebende Arzneimittel mindestens für die gleichen Applikationsarten und für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein.2
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Gerade bei Biologika mit speziellen Applikationssystemen ist eine sorgfältige Prüfung wichtig. Enbrel® steht in mehreren Darreichungsformen zur Verfügung, darunter Fertigspritzen, Fertigpens und das SMARTCLIC-System mit Einwegkartuschen.3–7 Bei einem Wechsel des Applikationssystems können Anwendungsfehler oder Unsicherheiten bei Patientinnen und Patienten auftreten. Eine pharmazeutische Beratung bleibt daher ein wichtiger Bestandteil der sicheren Versorgung.
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Lassen sich mögliche Probleme im Einzelfall auch durch Beratung nicht ausräumen, können Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Wechsel des Präparats oder Applikationssystems die sichere Anwendung gefährden könnte.
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Die folgende Abgabehilfe zeigt die wichtigsten Punkte zur Substitution biologischer Arzneimittel am Beispiel von Enbrel®.
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» Pflichttext (PDF)
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Quellen:
1 LAUER-TAXE® Online 4.0, Stand: Juli 2026
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Stand: April 2026
3 Fachinformation Enbrel® 10 mg für Kinder und Jugendliche, aktueller Stand
4 Fachinformation Enbrel® 25 mg, aktueller Stand
5 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung im Fertigpen, aktueller Stand
6 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in Fertigspritze, aktueller Stand
7 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in einer Patrone für Dosiergerät, aktueller Stand
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