AKTUELLES

Abrechnung von assistierter Tele­medizin ab Juli möglich

Mit dem Gesetz zur Beschleu­nigung der Digitali­sierung des Gesund­heits­wesens (Digital-Gesetz – DigiG) hat der Gesetz­geber bereits 2024 die Rahmen­bedingungen für digitale Ver­sorgungs­angebote und tele­medi­zinische An­wendungen ge­schaffen. Apotheken können verschiedene Maß­nahmen der assis­tierten Tele­medizin (aTM) an­bieten, denn sie verfügen über be­sondere Voraus­setzungen: Sie sind flächen­deckend ver­fügbar – auch in struktur­schwachen Regionen –, genießen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und bieten einen einfachen, wohnort­nahen Zugang zu gesund­heit­licher Beratung. Flexible Öffnungs­zeiten sowie die lang­jährige persön­liche Bindung zu vielen Patien­tinnen und Patienten erleichtern zusätzlich die Inte­gration tele­medizi­nischer Ange­bote in die be­stehende Ver­sorgung.

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