Abrechnung von assistierter Telemedizin ab Juli möglich
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) hat der Gesetzgeber bereits 2024 die Rahmenbedingungen für digitale Versorgungsangebote und telemedizinische Anwendungen geschaffen. Apotheken können verschiedene Maßnahmen der assistierten Telemedizin (aTM) anbieten, denn sie verfügen über besondere Voraussetzungen: Sie sind flächendeckend verfügbar – auch in strukturschwachen Regionen –, genießen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und bieten einen einfachen, wohnortnahen Zugang zu gesundheitlicher Beratung. Flexible Öffnungszeiten sowie die langjährige persönliche Bindung zu vielen Patientinnen und Patienten erleichtern zusätzlich die Integration telemedizinischer Angebote in die bestehende Versorgung.