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Die Bundesregierung hat im Rahmen des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) beschlossen, dass Apothekerinnen und Apotheker nach entsprechender ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken bei Erwachsenen durchführen dürfen. Während einige dies als Chance zur verbesserten Versorgung und zur frühzeitigen Erkennung chronischer Erkrankungen sehen, äußern insbesondere ärztliche Verbände Kritik an dieser Erweiterung des Apothekenspektrums.
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