Widerrufs­button: neue Pflicht für den Apotheken-Versand­handel

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Widerrufs­button: neue Pflicht für den Apotheken-Versand­handel

Ab dem 19. Juni 2026 wird der elektro­nische Widerrufs­button für viele Online-Verträge verbindlich. Für Apotheken­leiterinnen und -leiter ist das keine bloße Formalie, sondern ein Thema mit direkter Relevanz für den Versand­handel. Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern Arznei­mittel oder apotheken­übliche Produkte über Web­shop oder App anbietet, sollte die eigenen digitalen Bestell­strecken jetzt prüfen und recht­zeitig anpassen.

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Bildquelle: Zerbor – stock.adobe.com