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Mehrkosten: weiterhin eine Retaxfalle für Apotheken

Die aktuelle Situation rund um Fampridin-haltige Arznei­mittel zeigt einmal mehr, dass die im Rahmen­vertrag fest­ge­haltenen Vor­gaben im Hin­blick auf die Ab­rechnung von Mehr­kosten weiter­hin in vielen Fällen an der Praxis vorbei­gehen. Mehrkosten werden nur in definierten Fällen von der GKV über­nommen – doch im Zuge von Liefer­schwierig­keiten bzw. im aktuellen Fall der Rück­nahme aller Fampridin-Generika aufgrund des Patent­streits ist dies offen­sichtlich nicht ausreichend.

Was ist für Apotheken in der Praxis zu berück­sichtigen?

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Bildquelle: zhenya – stock.adobe.com