Widerrufsbutton: neue Pflicht für den Apotheken-Versandhandel
Ab dem 19. Juni 2026 wird der elektronische Widerrufsbutton für viele Online-Verträge verbindlich. Für Apothekenleiterinnen und -leiter ist das keine bloße Formalie, sondern ein Thema mit direkter Relevanz für den Versandhandel.
Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern Arzneimittel oder apothekenübliche Produkte über Webshop oder App anbietet, sollte die eigenen digitalen Bestellstrecken jetzt prüfen und rechtzeitig anpassen.