 |
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
Dürfen wir auch das Original-Biologikum abgeben?
|
|
Wir sind uns noch etwas unsicher, wie wir Biologika-Rezepte seit dem 1. April 2026 korrekt beliefern. Uns liegt eine Verordnung über „PONLIMSI 60 mg Injektionslösung i. e. Fertigspritze 1 St.“ zulasten der AOK Niedersachsen vor. Zurzeit zeigt uns unser EDV-System viele Rabattverträge über verschiedene Produkte an. Auch das Original Prolia ist mit dabei.
|
|
Dürften wir dann auch Prolia abgeben? Gilt auch bei Biologika, dass alle im Rabattvertrag angeführten Produkte gleichwertig sind und frei unter diesen ausgewählt werden darf?
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
|