Version 1


Anzeige

Substitution von Biologika

Enbrel®: allgemeine Vorgehens­weise bei der Abgabe

Die in § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie des Gemein­samen Bundes­aus­schusses fest­ge­legte Neu­regelung zum Aus­tausch von Bio­logika bei Ab­gabe an Versicherte ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass in der Apo­theke ein Wechsel auf preis­günstigere Bio­logika erfolgen soll, wobei rabat­tierte Arznei­mittel be­vor­zugt abzu­geben sind. Die folgende Abgabe­hilfe schildert die Vor­gehens­weise bei der Substi­tution von bio­logischen Arznei­mitteln am Bei­spiel von Enbrel®.

#
Zur Abgabehilfe

» Pflichttext (PDF)


Version 2


Anzeige

Substitution von Biologika

Enbrel®: allgemeine Vor­gehens­weise bei der Abgabe

Die in § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie des Gemein­samen Bundes­aus­schusses fest­ge­legte Neu­regelung zum Aus­tausch von Bio­logika bei Ab­gabe an Versicherte ist am 1. April 2026 in Kraft getreten.

Sie sieht vor, dass in der Apo­theke ein Wechsel auf preis­günstigere Bio­logika erfolgen soll, wobei rabat­tierte Arznei­mittel bevor­zugt abzu­geben sind.

Die folgende Abgabehilfe schildert die Vorgehensweise bei der Substitution von biologischen Arzneimitteln am Beispiel von Enbrel®.

Zur Abgabehilfe

» Pflichttext (PDF)