APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir ein Rezept mit dem Hinweis Duplikat beliefern?

Wir haben ein Rezept über „3 x Vyndaqel 61 mg 30 Kps PZN 15505183“ aus einer Klinik erhalten, zusätz­lich wurde der Vermerk „Duplikat“ ange­geben.
Das Original­rezept ist nach Information des Patienten wohl seit 3 Wochen auf dem Post­weg, nun hat der Patient aller­dings keine Kapsel mehr und das Rezept wurde daher neu ausge­stellt.

Da es sich um ein äußerst hoch­preisiges Rezept handelt, würden wir gerne wissen, ob wir das Rezept beliefern dürfen und welche Rechts­grund­lage dafür besteht.

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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com