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Vier Wirk­stoffe zur Behandlung von Post-COVID bald im Off-Label-Use ver­ordnungs­fähig

Nach dem 2024 veröffentlichten Therapie­kompass zur symptomatischen Behandlung von Long COVID bzw. Post-COVID hat eine Experten­gruppe nun den Off-Label-Use (OLU) von vier Wirk­stoffen empfohlen, die einen medizi­nischen Nutzen in dieser Indika­tion haben. Bislang gibt es keine speziell für diese Indikation zuge­las­senen Arznei­mittel.

Bei den Wirk­stoffen (zugelassene Indi­kation) und den An­wen­dungs­gebieten handelt es sich um:

  • Ivabradin (Angina pectoris und chronische Herz­insuffizienz) zur Behandlung von PoTS (Postu­rales ortho­statisches Tachy­kardie­syndrom)
  • Metformin (Typ-2-Diabetes) zur Prophylaxe von Long COVID bzw. Post-COVID
  • Agomelatin (schwere Depression) zur Behandlung von Fatigue (auch bei post­infektiösem ME/CFS)
  • Vortioxetin (schwere Depression) zur Behandlung kognitiver Ein­schränkungen und/oder depres­siver Symptome

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat die Voraus­setzung für die Ver­ordnungs­fähigkeit und somit auch die Erstattungs­fähigkeit der vier Wirk­stoffe durch eine Ergän­zung der Arznei­mittel-Richt­linie (Anlage VI AM-RL) geschaffen. Die Beschlüsse werden nun vom Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) geprüft und treten nach Nicht­bean­standung und Bekannt­machung im Bundes­anzeiger in Kraft.

Zur Meldung des G-BA