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Infliximab-Therapie: Remsima™ IV als Konzen­trat ver­füg­bar

Austausch­bar­keit in der Apo­theke nicht ge­geben

Mit Remsima™ IV steht nun erst­mals in Europa eine flüssige Formu­lierung für die intra­venöse Infliximab-Therapie in den Wirk­stärken 100 mg und 350 mg zur Verfügung. Das Präparat ist für alle Indi­ka­tionen der bis­herigen Pulver­formu­lierung zuge­lassen und kann bei Patien­tinnen und Patienten mit immun­ver­mittelten ent­zünd­lichen Erkrankungen einge­setzt werden, darunter Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, rheuma­toide Arthritis, ankylo­sierende Spondy­litis, Psoriasis und Psoriasis-Arthritis.1

Die in § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie des Gemein­samen Bundes­aus­schusses fest­ge­legte Neu­regelung zum Aus­tausch von Biologika ist am 1. April 2026 in Kraft getreten.

Sie sieht vor, dass in der Apo­theke ein Wechsel auf preis­günstigere Biologika erfolgen soll, wobei rabat­tierte Arznei­mittel bevor­zugt abzu­geben sind.

© Celltrion Health­care Deutsch­land GmbH

Voraus­setzung für einen Aus­tausch ist, dass das abzu­ge­bende Arznei­mittel hin­sicht­lich Wirk­stärke und Packungs­größe mit der Ver­ordnung über­ein­stimmt und eine iden­tische oder als aus­tausch­bar definierte Dar­reichungs­form aufweist. Bei formal gleicher Dar­reichungs­form muss zudem das Behältnis über­ein­stimmen, beispiels­weise in Form einer Fertig­spritze, eines Fertig­pens oder einer Durch­stech­flasche. Darüber hinaus ist erforder­lich, dass das abzu­gebende Arznei­mittel min­des­tens für die Appli­kations­arten des ver­ordneten Arznei­mittels sowie für ein gleiches An­wendungs­gebiet zuge­lassen ist. Die Reihen­folge der Abgabe richtet sich nach den Vor­gaben des Rahmen­vertrags.

Mit der Einführung von Remsima SC, dem ersten und bis­lang einzigen Infliximab-Präparat zur sub­kutanen Anwendung, hat Celltrion Health­care bereits zusätz­liche Therapie­optionen geschaffen. Nun wird das Port­folio weiter ergänzt: Remsima IV Konzen­trat stellt eine flüssige Infliximab-Formu­lierung dar, die ohne Rekonstitution ange­wendet werden kann und damit die Zube­reitung der Infusion ver­ein­facht. Die neue Dar­reichungs­form ist in zwei Wirk­stärken erhält­lich (100 mg und 350 mg in Durch­stech­flaschen), wodurch sich die An­zahl der pro Infusion benö­tigten Flaschen reduzieren lässt. Als Ergänzung zu Remsima SC und der weiter­hin verfüg­baren Pulver­formu­lierung er­mög­licht Remsima IV Konzentrat eine noch flexiblere und bedarfs­gerechtere Gestal­tung der Infliximab-Therapie im Ver­sorgungs­alltag. Die patentierte Formu­lierung ist der­zeit die einzige flüssige Infliximab-Form für die intra­venöse An­wendung, sodass eine automa­tische Sub­sti­tution in der Apo­theke nur inner­halb der Original-Import-Gruppe statt­finden darf. Die Abgabe eines Import­bio­logikums trägt nicht zum Er­reichen des Ein­spar­ziels bei.

Die folgende Abgabe­hilfe schildert die Vor­teile des neuen IV-Konzentrats:

Zur Abgabehilfe

» Pflichttext (PDF)

1 Fachinformation Remsima™, Stand: November 2025

DE-REMIV-26-00011