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Bei der Belieferung von Rezepten über den Sprechstundenbedarf gilt das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V. Die Umsetzung ist – vor allem im Hinblick auf vorliegende Nichtverfügbarkeiten bei Importverordnungen – nicht immer leicht. Unterlaufen dabei Fehler, ist oft eine Retax die Folge. Eine Apotheke berichtete uns kürzlich von der Retaxation eines Rezepts über Sprechstundenbedarf.
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