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Bereits seit 2017 darf medizinisches Cannabis zu therapeutischen Zwecken unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden. Das NRF enthält verschiedene Herstellungsvorschriften, die eine patientenindividuelle Behandlung ermöglichen. Bei der Abrechnung lauern jedoch offenbar Stolperfallen für die Apotheke – dies zeigen Anfragen an das DAP-Team und Retaxationen entsprechender Rezepte.
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