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Da es zurzeit sowohl für die Packungsgrößen 20 und 30 Weichkapseln (beides N1) Lieferengpässe gibt, haben wir uns gefragt, ob wir in diesem Fall die nächstgrößere Packungsgröße, also 50 Weichkapseln N2, mit der Begründung der Nichtverfügbarkeit abgeben dürfen. Oder müssten wir beim Arzt ein neues Rezept anfordern?
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