In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Ergänzung von Wirkstärken und Arztangaben auf Rezept?“
Frage:
Wir haben gelesen, dass die Apotheke bei einer fehlerhaften Verordnung die Wirkstärke auf dem Rezept in Rücksprache mit dem Arzt ändern darf, auch ohne Unterschrift des Arztes. Aber der Arzt darf Vornamen und Telefonnummer nur selbst ergänzen. Ist das richtig?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Bisher durfte tatsächlich nur der Arzt die Angaben zu sich selbst und seiner Praxis ergänzen. Bei Ersatzkassen durfte gemäß vdek-Vertrag Wirkstärke und Darreichungsform ergänzt bzw. korrigiert werden.
Seitdem GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband am 23. Mai 2016 im Schiedsstellenverfahren zu einer Einigung zu Retaxationen gekommen sind, werden der Apotheke … » Lesen Sie hier weiter |