Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir im dringenden Fall stückeln?

Ein Patient hat ein E-Rezept über Mono Embolex 20 Stück, die er laut eigener Aussage heute noch benötigt. Die 20er-Packung ist nicht vorrätig und heute auch nicht mehr zu besorgen.

Dürfen wir 2 x 10 St. abgeben und abrechnen? Die Rezeptgebühr würden wir anteilig pro Packung berechnen.

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