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SteQeyma: neue Dar­reichungs­form als Fertig­pen

Seit dem 1. April ist SteQeyma mit dem Wirk­stoff Ustekinumab (CHO-Zellen) von der Firma Celltrion Health­care Deutsch­land GmbH in den Dosierungen 45 mg (PZN 19175216) und 90 mg (PZN 19175222) zusätz­lich als Fertigpen er­hält­lich.

Zudem wurde die Haltbar­keit der Fertig­spritze im Kühl­schrank von 36 auf 48 Monate ver­längert. Die Haltbarkeit des Fertig­pens beträgt eben­falls 48 Monate. Der Fertig­pen und die Fertig­spritze sind bei Raum­temperatur bis zu 31 Tage haltbar. Innerhalb dieses Zeit­raums können sie ein­malig erneut im Kühl­schrank gelagert werden, jedoch höchstens bis zum Ablauf des Haltbar­keits­datums.

© Celltrion Health­care Deutsch­land GmbH

SteQeyma ist für alle GKV-Versicherten rabattiert.

Hand­habung SteQeyma: Der SteQeyma-Fertig­pen ist bewährt und kommt bereits bei vielen Bio­logika zum Einsatz. Er verfügt über eine Nadel­stärke von 27G und eine besonders dünne Nadel­wand. Ein Bestätigungs­mecha­nis­mus signalisiert die erfolg­reiche Injektion, während ein Nadel­schutz für eine sichere An­wendung sorgt. Die Injektions­zeit beträgt bei diesem Fertigpen nur 10 Sekunden.

Biologika-Austausch – Vorgaben nach § 40c Arznei­mittel-Richt­linie

Die in § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie des Gemein­samen Bundes­aus­schusses ver­ankerte Neu­regelung zum Aus­tausch von Biologika trat am 1. April 2026 in Kraft. Demnach ist in der Apotheke ein Aus­tausch auf preis­günstige Biologika vorzu­nehmen, vor­rangig sind Rabatt­artikel abzu­geben. Voraus­setzung für einen Aus­tausch ist, dass das abzu­gebende Arznei­mittel hin­sichtlich Wirk­stärke und Packungs­größe identisch mit dem ver­ordneten Präparat ist und eine gleiche oder aus­tausch­bare Dar­reichungs­form aufweist. Bei gleich gemeldeter Dar­reichungs­form muss zusätzlich das Behältnis des Arznei­mittels über­ein­stimmen (also z. B. Fertig­spritze, Fertig­pen oder Patrone). Außer­dem muss das abzu­gebende Arznei­mittel mindes­tens für die Applikations­arten des ver­ordneten Präparats sowie für ein gleiches An­wendungs­gebiet zuge­lassen sein. Die genauen Moda­li­täten schreibt die Ab­gabe­rang­folge des Rahmen­vertrags vor.

Ein vertrag­lich vorge­gebener Aus­tausch sollte jedoch vor allem bei speziellen Devices wie Pens bzw. Fertig­spritzen sorg­fältig geprüft werden. Fehler einerseits bei der Hand­habung der Pens bzw. Fertig­spritzen und anderer­seits bei der Lagerung können zu Therapie­problemen führen. Da ver­schiedene Ustekinumab-Präparate mit unter­schiedlichen Dar­reichungs­formen, Applikations­systemen (z. B. unter­schiedliche Nadel­stärken und Injektions­zeiten) sowie unter­schiedlichen Lager­be­dingungen auf dem Markt verfüg­bar sind, ist hier besondere Vor­sicht geboten.

Eine sorg­fältige Beratung ist daher uner­lässlich. Können Probleme durch einen Aus­tausch im indivi­duellen Einzel­fall nicht durch die Beratung aus­ge­räumt werden, kann die Apotheke Pharma­zeutische Bedenken geltend machen – etwa wenn Patien­tinnen und Patienten die neue Hand­habung nicht ver­mittelbar ist oder sie durch den Biologika-Wechsel ver­un­sichert werden und da­durch Adhärenz­probleme zu erwarten sind. Die An­wendung Pharma­zeutischer Bedenken ist auf dem Rezept bzw. im Abgabe­daten­satz zu doku­mentieren.

Unter­stützung bei der Abgabe erhalten Sie mit der folgenden Abgabe­hilfe:

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