Formfehler-Retaxationen – Einigung erzieltRahmenvertragsänderung zum 01. Juni 2016Lange Zeit konnten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband bezüglich der vertraglichen Regelung von Retaxationen aufgrund von Formfehlern nicht einigen, sodass ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet wurde. Die Schiedsstelle kam schließlich am 24. Mai 2016 zu einer Einigung. Neufassung von § 3 RahmenvertragFür Apotheker ist erfreulich, dass viele Retaxationen ab dem 01. Juni 2016 nicht mehr zulässig sein werden. Dies gilt auch für die am 01. Juni noch laufenden Verfahren. Niedergeschrieben werden die Regelungen in § 3 des Rahmenvertrages, der bislang eher vage den Zahlungsanspruch der Apotheker gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen regelte. Der neu gefasste § 3 Rahmenvertrag enthält eine Auflistung der Formfehler, die von Krankenkassen zukünftig nicht mehr beanstandet werden dürfen. Im Folgenden werden einige wichtige Punkte vorgestellt: |