G-BA-Beschluss zum Biologika-Austausch im Bundesanzeiger veröffentlicht
Am Freitag, den 27. Februar 2026 wurde der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie „§ 40c (neu) – Austausch von biotechnologische hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie tritt am 1. April 2026 in Kraft. Abzuwarten ist, ob und wann der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V in Bezug auf den Biologika-Austausch angepasst wird.
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Die Verhandlungen zur Anpassung des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zur Umsetzung des Biologika-Austauschs in der Apotheke gemäß den Vorgaben des § 40c Arzneimittel-Richtlinie verlaufen laut Aussage des GKV-Spitzenverbands sehr konstruktiv. Der GKV-Spitzenverband ist zuversichtlich, dass die entsprechenden Regelungen zum Inkrafttreten des G‑BA-Beschlusses am 1. April 2026 veröffentlicht und pünktlich umgesetzt werden können.
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