Thema: Biologika-Austausch – ein Fall für Pharmazeutische Bedenken?
Im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Mit dem neuen § 40c wird festgelegt, dass biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) künftig – analog zu Generika – in Apotheken austauschbar sein sollen, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind.
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Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Regelung in Kraft, nach Angaben des G-BA frühestens im April 2026.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Ihre Einschätzung als Apothekerin, Apotheker oder PTA:
Wie stehen Sie grundsätzlich zur Einführung des verpflichtenden Austauschs von Biologika in der Apotheke?