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Nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Preisbildung nach § 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) können sich retaxierte Apotheken auf Rückerstattungen freuen. Mit der IKK classic konnte sich in Nordrhein dabei erfreulicherweise auf ein vereinfachtes Verfahren verständigt werden.
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