Tecfidera®-Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erstattungsfähig
Tecfidera® 240 mg (Wirkstoff: Dimethylfumarat) ist in einer Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erhältlich (168 Stück). Es stellt sich die Frage, ob diese erstattungsfähig ist oder ob es sich hierbei um eine nicht-erstattungsfähige „Jumbopackung“ handelt.
Die Tecfidera® 168-Stück-Packung liegt unterhalb des N3-Bereichs und darf somit gemäß Packungsgrößenverordnung § 2 Absatz 4 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgegeben werden.2
Was bei der Abgabe von Tecfidera® außerdem zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden: 1 Anlage 1 (Übersicht der Messzahlen) der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Stand: September 2015 2 Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610) geändert worden ist. |