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Tecfidera®-Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erstattungsfähig

Tecfidera® 240 mg (Wirkstoff: Dimethylfumarat) ist in einer Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erhältlich (168 Stück). Es stellt sich die Frage, ob diese erstattungsfähig ist oder ob es sich hierbei um eine nicht-erstattungsfähige „Jumbopackung“ handelt.

Um dies zu überprüfen, sind die für den Wirkstoff Dimethylfumarat festgelegten Messzahlen entscheidend (Angaben in Stück):1

N1: 14 N2: 60 N3: 200


Anhand der Messzahlen und der nach Packungsgrößenverordnung je Messzahl erlaubten Abweichung (N1-Bereich: Messzahl +/- 20 %, N2-Bereich: Messzahl +/- 10 %, N3-Bereich: Messzahl - 5 %) lassen sich nun die gültigen Normbereiche errechnen:


Abb.: PZN-Checkplus, DeutschesApothekenPortal

Die Tecfidera® 168-Stück-Packung liegt unterhalb des N3-Bereichs und darf somit gemäß Packungsgrößenverordnung § 2 Absatz 4 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgegeben werden.2

Was bei der Abgabe von Tecfidera® außerdem zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden:

» Download des vollständigen Artikels zur Abgabe von Tecfidera®

1 Anlage 1 (Übersicht der Messzahlen) der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Stand: September 2015

2 Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610) geändert worden ist.