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Bereits vor zwei Wochen berichteten wir an dieser Stelle über die Retax eines BG-Rezepts: Eine Apotheke hatte nicht erkannt, dass eine Jumbopackung eines OTC-Arzneimittels verordnet war, und hat diese abgegeben (Retax: OTC-Arzneimittel auf BG-Verordnung). Nun berichtet uns eine weitere Apotheke über eine Retax eines BG-Rezepts, doch hier liegt der Sachverhalt nach genauer Überprüfung etwas anders.
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