AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 90

Versandhandelsverbot für Cannabisblüten

Die Praxis meldet sich zu Wort

Mit der Kabinettsfassung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vom 08.10.2025 liegt ein Entwurf vor, der das seit Frühjahr 2024 geltende Cannabisgesetz zentral nachjustieren soll. Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf Marktverschiebungen seit der Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz: stark steigende Blütenimporte bei nur moderatem Wachstum der GKV-Verordnungen sowie die Zunahme telemedizinischer Plattformen ohne persönliche ärztliche Untersuchung. Das geplante Versandverbot hat jedoch weitreichende Konsequenzen für die Versorgungspraxis.

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