Ist eine Hochpreiserverordnung als Freitextverordnung zulässig?
Wir haben ein Hochpreiser-E-Rezept aus einer Klinik erhalten. Verordnet wurde als Freitext „3 x Nubeqa 300 mg Filmtabletten FTA 112 St. N2 2–0–2“.
Die verordnende Klinikärztin ist nicht erreichbar.
Können wir das Rezept mit drei Packungen beliefern?