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Ärztinnen und Ärzte können alle sonstigen Produkte zur Wundbehandlung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 zulasten der GKV verordnen. Die zuvor bis 2. Dezember 2025 geltende Übergangsregelung soll im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) rückwirkend verlängert werden.
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