Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was dürfen wir bei gleicher Packungs­größe und unter­schied­lichem Packungs­inhalt abgeben?

Wir haben eine Verordnung über „Remisma 100 mg PIK 2 St. N1 PZN 10826327“ zulasten der AOK Nieder­sachsen vorliegen. Unser Software­anbieter zeigt als Abgabe­möglichkeit auch die Packung mit 4 Stück N1 an. Wir haben von einigen Apotheken gehört, dass es bei diesem Aus­tausch zu Retaxationen kam.

Daher die Frage: Wann dürfen wir einen Aus­tausch von N1-Packungen mit unter­schied­lichen Packungs­inhalten vor­nehmen und wann nicht?

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