Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage: „Was gilt als Sondervermerk?“

Frage:
Uns liegt ein Rezept über Humira 40 mg 2 x 6 Fertigspritzen und MTX HEXAL 20 mg/ml Fertigspritze 15 mg 2 x 12 Stück vor. Wir wissen, dass der Arzt einen besonderen Vermerk anbringen muss, z. B. ein Ausrufezeichen. Er hat auf dem Rezept vermerkt: „Mehrfachverordnung notwendig“.
Da die Krankenkassen ja immer neue Gründe finden, um zu retaxieren, wüssten wir gerne, ob dieser Vermerk ausreicht?
Antwort:
Mehrfachverordnungen der N3-Packungsgröße sind sowohl für Humira 40 mg als auch für MTX 15 mg FS nach § 6 (3) Rahmenvertrag zulässig. Ein besonderer Vermerk des Arztes, der die verordnete Menge bestätigt, ist …

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