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Retaxfalle Nachfolgeartikel

Gehen Arznei­mittel außer Handel und sind in der EDV als „AV“ gemeldet, so stellen sich in der Apotheke regel­mäßig folgende Fragen:

  • Darf ein AV-Arznei­mittel weiter­hin abge­geben werden?
  • Ist es bei der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags noch relevant?
  • Wie ist mit Nach­folge­artikeln umzu­gehen, die mit dem AV-Arznei­mittel verknüpft sind?
Lesen Sie hier die Antworten

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