Prüfstellen-EDV besser als Apotheken-EDV

Bereits Ende 2011 stellten wir die Frage, weshalb die EDV-Systeme der Prüfstellen in der Lage sind, unwirtschaftliche Stückelungen aufzuspüren, die Apotheken-EDV jedoch meist nicht.
Damals ging es um die Abgabe einer verordneten Sechserpackung Peha-Haft® im Sprechstundenbedarf, die von der Rezeptprüfstelle wegen unwirtschaftlicher Abgabe retaxiert wurde, da die Abgabe von sechs Einzelverbänden für die Krankenkasse deutlich günstiger war (und ist), als die 6er-Packungseinheit.

Fünf Jahre später tappen Apotheken immer noch in diese Retaxfalle, ohne dass sie von ihrer Apotheken-EDV auf die wirtschaftlich günstigere Abgabe hingewiesen werden:

Retax 1: Novaminsulfon 2,5 g/5 ml 3 x 5 Amp.

Die PC-Verordnung erfolgte zulasten der AOK Straubing im September 2015:

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