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E-Rezept seit dem 1. Januar auch für die Bundes­polizei

Seit dem 1. Januar 2026 können auch Bundes­polizistinnen und -polizisten ihre ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mittel als E-Rezept erhalten. Sie können also ab sofort ihre Rezepte auch über ihre eGK, per App oder als Aus­druck in einer Apotheke ein­lösen.

Quelle: gematik: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Januar E-Rezepte erhalten, Stand: 06.01.2026, online abrufbar unter: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/bundespolizistinnen-und-bundespolizisten-koennen-seit-januar-e-rezepte-erhalten, » hier aufrufen