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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist eine Teilmengenabgabe weiterhin erlaubt?
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Wir haben weiterhin regelmäßig Probleme mit nicht lieferbaren Arzneimitteln und daher folgende Fragen:
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Gilt die Regelung der Teilmengenabgabe bei Nichtlieferbarkeit der kleineren Packungsgröße noch? Welche Sonderkennzeichen sind zur Dokumentation nötig?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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