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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Dezember 2025 eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Demnach müssen zukünftig biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sogenannte Biologika, analog zu den Generika in Apotheken ausgetauscht werden, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind. Ziel ist es, die wirtschaftliche Versorgung mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln zu verbessern, ohne die Arzneimitteltherapiesicherheit oder die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu gefährden. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt frühestens im April 2026 in Kraft.
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