AKTUELLES
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Stimme aus der Praxis
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Versorgung im Fokus: was das geplante Versandverbot für Cannabisblüten bedeuten würde
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Mit dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes reagiert das Gesundheitsministerium auf Entwicklungen, die seit der Entkriminalisierung von Cannabis den Markt spürbar verändern.
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Vor allem die stark gestiegenen Blütenimporte und die wachsende Zahl telemedizinischer Angebote haben Fragen nach Qualität, Kontrolle und verantwortungsvollem Umgang mit Cannabistherapien neu entfacht.
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Abb.: Florian Heimann
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Der Gesetzgeber plant deshalb zwei zentrale Anpassungen: Verordnungen von Cannabisblüten sollen nur noch nach mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt pro vier Quartale möglich sein, und der Versandhandel mit Cannabisblüten soll vollständig ausgeschlossen werden.
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Während die Absicht, Beratung und Missbrauchsschutz zu stärken, nachvollziehbar erscheint, stellt das geplante Versandverbot viele Patientinnen und Patienten vor praktische Herausforderungen. Denn ein erheblicher Teil chronisch kranker, multimorbider oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen ist bislang auf spezialisierte Versandapotheken angewiesen, die sich in den vergangenen Jahren ein hohes Maß an Expertise aufgebaut haben. Wie diese Versorgungsstrukturen künftig gesichert werden sollen, bleibt im Entwurf weitgehend offen.
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Wie relevant diese offene Flanke ist, zeigt die Einschätzung von Florian Heimann, Apotheker und Leiter der auf Cannabis spezialisierten Apotheke LUX 99 in Hürth:
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„Grundsätzlich stimme ich zur Gewährleistung einer sorgfältigen Therapieentscheidung der Forderung nach einer qualifizierten ärztlichen Anamnese anstelle einer Verordnung via Online-Fragebogen zu. Äußerst kritisch sehe ich allerdings das geplante pauschale Versandverbot für Cannabisblüten. Dieses würde die Versorgungssicherheit für chronisch kranke und immobile Patientinnen und Patienten gefährden. Die komplexe Beratung, insbesondere bei Polymedikation, erfordert eine hohe pharmazeutische Expertise zu Wechsel- und Nebenwirkungen mit Cannabisarzneimitteln, die nicht flächendeckend vorhanden ist. Spezialisierte (Vor-Ort- und Versand-)Apotheken sichern hier durch ihre Erfahrung die Arzneimitteltherapiesicherheit und leisten wertvolle Unterstützung bei der Therapie. Statt eines Pauschalverbots sollten hohe Beratungsstandards im Versandhandel gesetzlich verankert werden, um Patientenschutz und Versorgungsrealität zu vereinen. Der Verband der cannabisversorgenden Apotheken hat zum Beispiel entsprechende Fortbildungskonzepte, die sofort umgesetzt werden könnten.“
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Die Stellungnahme macht deutlich, dass der Entwurf zwar auf mehr Sicherheit abzielt, die Versorgungsrealität aber nur teilweise im Blick hat. Gerade in einer therapeutischen Nische, die stark von Spezialisierung lebt, könnten pauschale Regelungen Lücken schaffen, statt sie zu schließen.
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