AKTUELLES

Stimme aus der Praxis

Versorgung im Fokus: was das geplante Versand­verbot für Cannabis­blüten bedeuten würde

Mit dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes reagiert das Gesund­heits­ministerium auf Entwick­lungen, die seit der Ent­krimi­nali­sierung von Cannabis den Markt spürbar verändern.

Vor allem die stark gestiegenen Blüten­importe und die wachsende Zahl tele­medi­zinischer Angebote haben Fragen nach Qualität, Kontrolle und ver­antwortungs­vollem Umgang mit Cannabis­therapien neu entfacht.

Abb.: Florian Heimann

Der Gesetz­geber plant deshalb zwei zentrale Anpassungen: Verordnungen von Cannabis­blüten sollen nur noch nach mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt pro vier Quartale möglich sein, und der Versand­handel mit Cannabis­blüten soll voll­ständig ausge­schlossen werden.

Während die Absicht, Beratung und Missbrauchs­schutz zu stärken, nach­voll­ziehbar erscheint, stellt das geplante Versand­verbot viele Patientinnen und Patienten vor praktische Heraus­forderungen. Denn ein erheb­licher Teil chronisch kranker, multi­morbider oder in ihrer Mobilität einge­schränkter Menschen ist bislang auf speziali­sierte Versand­apotheken ange­wiesen, die sich in den vergangenen Jahren ein hohes Maß an Expertise aufge­baut haben. Wie diese Ver­sorgungs­strukturen künftig gesichert werden sollen, bleibt im Entwurf weit­gehend offen.

Wie relevant diese offene Flanke ist, zeigt die Ein­schätzung von Florian Heimann, Apotheker und Leiter der auf Cannabis speziali­sierten Apotheke LUX 99 in Hürth:

„Grund­sätzlich stimme ich zur Gewähr­leistung einer sorg­fältigen Therapie­ent­scheidung der Forderung nach einer qualifi­zierten ärzt­lichen Anamnese anstelle einer Verordnung via Online-Frage­bogen zu. Äußerst kritisch sehe ich aller­dings das geplante pauschale Versand­verbot für Cannabis­blüten. Dieses würde die Ver­sorgungs­sicherheit für chronisch kranke und immobile Patientinnen und Patienten gefährden. Die komplexe Beratung, insbe­sondere bei Poly­medikation, erfordert eine hohe pharma­zeutische Expertise zu Wechsel- und Neben­wirkungen mit Cannabis­arznei­mitteln, die nicht flächen­deckend vor­handen ist. Spezialisierte (Vor-Ort- und Versand-)Apotheken sichern hier durch ihre Erfahrung die Arznei­mittel­therapie­sicher­heit und leisten wert­volle Unter­stützung bei der Therapie. Statt eines Pauschal­verbots sollten hohe Beratungs­standards im Versand­handel gesetzlich verankert werden, um Patienten­schutz und Ver­sorgungs­realität zu vereinen. Der Verband der cannabis­ver­sorgenden Apo­theken hat zum Beispiel ent­sprechende Fort­bildungs­konzepte, die sofort umge­setzt werden könnten.“

Die Stellung­nahme macht deutlich, dass der Entwurf zwar auf mehr Sicher­heit abzielt, die Ver­sorgungs­realität aber nur teil­weise im Blick hat. Gerade in einer therapeu­tischen Nische, die stark von Speziali­sierung lebt, könnten pauschale Regelungen Lücken schaffen, statt sie zu schließen.