AKTUELLES
|
Kein Zusatznutzen für Alzheimer-Antikörper Lecanemab
|
|
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bisher unveröffentlichte Daten zum monoklonalen Antikörper Lecanemab ausgewertet und kann dem neuen Therapeutikum derzeit keinen Zusatznutzen gegenüber dem bisherigen Therapiestandard attestieren.
|
|
Aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen hatte die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Patientenkreis für Lecanemab im Vergleich zur Zulassungsstudie (CLARITY AD) eingeschränkt: Seit September 2025 ist Lecanemab zugelassen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit leichter kognitiver Störung (mild cognitive impairment) und leichter Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit mit bestätigter Amyloid-Pathologie, die Apolipoprotein-E-ε4(ApoE4)-Nichtträger oder heterozygote ApoE4-Träger sind.
|
|
In dieser Patientengruppe zeigen sich allerdings im Gegensatz zur Gesamtpopulation der Zulassungsstudie keine Vorteile für Lecanemab. Auch fehlt in der Originalstudie der Vergleich zwischen einer Lecanemab-Monotherapie und einer Behandlung mit Acetylcholinesterasehemmern, dem deutschen Therapiestandard bei leichter Alzheimer-Demenz. Der Hersteller kann noch fehlende Daten an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übermitteln. Dieser entscheidet über das Ausmaß des Zusatznutzens im Rahmen der frühen Nutzenbewertung, derzeit läuft das Stellungnahmeverfahren.
|
|
|