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Kein Zusatznutzen für Alzheimer-Antikörper Lecanemab

Das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lichkeit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) hat bisher unver­öffent­lichte Daten zum mono­klonalen Antikörper Lecanemab ausgewertet und kann dem neuen Thera­peu­tikum derzeit keinen Zusatz­nutzen gegen­über dem bisherigen Therapie­standard attestieren.

Aufgrund schwerwiegender Neben­wir­kun­gen hatte die Europäische Arznei­mittel-Agentur (EMA) den Patienten­kreis für Lecanemab im Vergleich zur Zulassungs­studie (CLARITY AD) eingeschränkt: Seit September 2025 ist Leca­nemab zuge­lassen zur Behand­lung von Patien­tinnen und Patienten mit leichter kog­ni­tiver Störung (mild cognitive impairment) und leichter Demenz aufgrund der Alz­heimer-Krank­heit mit bestätigter Amyloid-Pathologie, die Apolipoprotein-E-ε4(ApoE4)-Nicht­träger oder hetero­zygote ApoE4-Träger sind.

In dieser Patientengruppe zeigen sich aller­dings im Gegensatz zur Gesamt­population der Zulassungs­studie keine Vorteile für Leca­nemab. Auch fehlt in der Original­studie der Vergleich zwischen einer Leca­nemab-Mono­therapie und einer Behand­lung mit Acetyl­cholinesterase­hemmern, dem deutschen Therapie­stan­dard bei leichter Alz­heimer-Demenz. Der Hersteller kann noch fehlende Daten an den Gemein­samen Bundes­ausschuss (G-BA) über­mitteln. Dieser ent­scheidet über das Ausmaß des Zusatz­nutzens im Rahmen der frühen Nutzen­bewertung, derzeit läuft das Stellung­nahme­verfahren.

Zur Pressemitteilung des IQWiG