Ersatzkassen erstatten weiterhin sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Am 1. Dezember 2025 endete die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung (Teil 3 der Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie). Eine erneute Verlängerung bis zum 31.12.2026 ist politisch vorgesehen, wurde jedoch durch das Stocken des Pflegebürokratieentlastungsgesetzes (BEEP) im Bundesrat blockiert.
Eine Entscheidung steht weiterhin aus. Nach aktuellem Stand gilt eine rückwirkende Verlängerung zwar als wahrscheinlich, ist jedoch noch nicht bestätigt.
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Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Kassen gebeten, die Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung weiterhin zu gewähren.
Der vdek hat bestätigt, dass er der Bitte des BMG nachkommen wird und Versicherte der Ersatzkassen weiterhin mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung versorgt werden können.