|
Seit August 2025 besteht für Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit ein Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zulasten der GKV verordnet werden.
|