Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss bei einer Gemeinschafts­praxis die ver­ordnende Person unter­strichen sein?

Wir bekommen aus einer Gemein­schafts­praxis Muster-16-Rezepte, auf denen drei Ärzte stehen. Es fehlt jeweils der Vorname.

Müssen wir die Vornamen ergänzen? Und müssen wir auf dem Rezept kenntlich machen, welcher Arzt das Rezept ausge­stellt hat?

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