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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Muss bei einer Gemeinschaftspraxis die verordnende Person unterstrichen sein?
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Wir bekommen aus einer Gemeinschaftspraxis Muster-16-Rezepte, auf denen drei Ärzte stehen. Es fehlt jeweils der Vorname.
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Müssen wir die Vornamen ergänzen? Und müssen wir auf dem Rezept kenntlich machen, welcher Arzt das Rezept ausgestellt hat?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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