Retax-Gefahr: Doppelte Bedruckung

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr müssen wir über vertauschte oder doppelt bedruckte Rezepte berichten. Legt ein Patient gleichzeitig mehrere Verordnungen in der Apotheke vor, so kann es während der Bedruckung, durch die gleichzeitige Beratung und Kontrolle der korrekten Belieferung zum versehentlichen doppelten Bedrucken derselben PZN auf mehrere Rezepte kommen, obwohl die Abgabe der Medikation an sich korrekt erfolgt ist.

Dies können die Apotheken häufig sogar anhand eines Kassenbons beweisen, wie auch in diesem Fall:

Dass die Kasse eine falsch bedruckte Verordnung zunächst retaxiert, ist verständlich:

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