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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir auch bei dem E-Rezept eine verspätete Belieferung begründen?
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IK-Nummer (Krankenkasse): 104077501
Datum: 09.10.2025
Verordnungsfeld: Depigoid D Pter Fb2 ISU N2 2 x 2,5 ml PZN 01603278 alle 4 Wochen
aut idem: nein
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Wir haben eine Frage zu obigem Rezept. Wir haben am 10.10.2025 eine Allergielösung für den Patienten bestellt, die Lieferung aber erst am 10.11.2025 bekommen. Das E-Rezept ist mittlerweile abgelaufen.
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Dürfen wir beim E-Rezept wie bei einem Muster-16-Rezept auch einen Vermerk für die verspätete Abgabe aufgrund der späten Lieferung hinterlegen oder bedarf es eines neuen Rezeptes?
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Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
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