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Ärztinnen und Ärzte können alle sonstigen Produkte zur Wundbehandlung nun bis zum 31. Dezember 2026 verordnen. Die bislang bis 2. Dezember 2025 geltende Übergangsregelung wurde im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das der Deutsche Bundestag am 6. November beschlossen hat, verlängert.
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