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Retaxfall: unberechtigte Retax aufgrund einer fehlenden Normierung

Dass Jumbopackungen von Arzneimitteln nicht Gegenstand der Versorgung zulasten einer GKV sind, ist hinlänglich bekannt. Grundsätzlich sind Arzneimittel, die kein N-Kennzeichen tragen und nicht in die Riege der Lifestyle-Arzneimittel oder unter sonstige Verordnungsausschlüsse fallen, aber erstattungsfähig.

Einer Apotheke wurde nun eine hochpreisige Nemluvio-Verordnung auf null retaxiert – Grund: „Arzneimittel ohne Packungsgrößenkennzeichnung“.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com