Tecfidera®-Mehrfachverordnung ohne RetaxgefahrMehrfachverordnungen von hochpreisigen Arzneimitteln wie Tecfidera® (Wirkstoff: Dimethylfumarat) können zu Verunsicherung bei der Abgabe führen. Doch werden die Kriterien des Rahmenvertrags eingehalten, droht keinerlei Retaxgefahr. Rezeptbeispiel:
Die verordnete Gesamtmenge von 2 x 56 = 112 Stück fällt zwischen den N2- und den N3-Bereich:
Eine Packungsgröße mit 112 Stück ist nicht im Handel. Somit sind alle Kriterien des § 6 Absatz 2 Rahmenvertrag zur Stückelung erfüllt. Das Rezept kann wie verordnet beliefert werden.
Was bei der Abgabe von Tecfidera® außerdem zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden: |