Ergänzung der Anlage 1 zum Rahmenvertrag

Weitere austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gelistet

Wird ein Biologikum eindeutig unter seinem Namen verordnet, muss im Rahmen von Rabattverträgen ein Austausch auf ein rabattiertes Arzneimittel vorgenommen werden (lt. § 4 Rahmenvertrag). Dabei gelten aber nur die Präparate eines Wirkstoffs als gleich und austauschbar, die in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind.

Zum 1. November 2025 wurde diese Anlage 1 um die beiden bioidentischen Arzneimittel Ranvisio® und Epruvy® mit dem Wirkstoff Ranibizumab erweitert.

Der Biologika-Check des DeutschenApothekenPortals bietet gute Recherchemöglichkeiten zu Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Außerdem werden Austauschmöglichkeiten in der Apotheke angezeigt. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen.

Eine DAP Arbeitshilfe zeigt anhand eines Fließschemas die richtige Vorgehensweise bei der Abgabe von Biologicals auf GKV-Rezept und unterstützt Sie damit bei der Rezeptbelieferung.

DAP Biologika-Check
DAP Arbeitshilfe