Ergänzung der Anlage 1 zum Rahmenvertrag
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Weitere austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gelistet
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Wird ein Biologikum eindeutig unter seinem Namen verordnet, muss im Rahmen von Rabattverträgen ein Austausch auf ein rabattiertes Arzneimittel vorgenommen werden (lt. § 4 Rahmenvertrag). Dabei gelten aber nur die Präparate eines Wirkstoffs als gleich und austauschbar, die in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind.
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Zum 1. November 2025 wurde diese Anlage 1 um die beiden bioidentischen Arzneimittel Ranvisio® und Epruvy® mit dem Wirkstoff Ranibizumab erweitert.
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Der Biologika-Check des DeutschenApothekenPortals bietet gute Recherchemöglichkeiten zu Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Außerdem werden Austauschmöglichkeiten in der Apotheke angezeigt. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen.
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Eine DAP Arbeitshilfe zeigt anhand eines Fließschemas die richtige Vorgehensweise bei der Abgabe von Biologicals auf GKV-Rezept und unterstützt Sie damit bei der Rezeptbelieferung.
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