Und täglich grüßt ...: BtM-Retax wegen fehlender Anweisung

Uns allen ist sicherlich die BtM-Retaxwelle Ende 2011 noch allzu gut in Erinnerung. Wegen ständiger Rezeptergänzungen vor der Abgabe, konnten damals BtM-angewiesene Schmerzpatienten häufig nicht mehr zeitnah versorgt werden.
Erst das zunehmende Medieninteresse, die Kritik der Behörden, der Politik und der Verbraucherverbände führte dazu, dass sich die am häufigsten retaxierenden Krankenkassen schließlich zu Vertragsvereinbarungen mit Apothekerverbänden bereit erklärten.
Zumindest mit einigen wenigen Krankenkassen konnte in Folge vereinbart werden, künftig Retaxationen darauf zu begrenzen, den Kassen entstandene Vermögensnachteile auszugleichen und somit Retaxationen zur Disziplinierung, Sanktionierung oder Erzielung von Vermögensvorteilen künftig auszuschließen.

Das Medieninteresse erlosch allerdings, als Apotheker- und Krankenkassenverbände öffentlich mitteilten, dass die „Selbstverwaltung“ nun dabei sei, das Problem zu lösen. Proportional dazu erlosch jedoch weitestgehend auch die Bereitschaft weiterer Krankenkassen zur Problemlösung. Im Gegenteil – schon kurz darauf musste das DAP-Retaxforum berichten, dass bisher nicht „auffällig gewordene“ Krankenkassen ohne entsprechende Vereinbarung nun auch auf den Retaxzug aufsprangen.

Daran hat sich in den letzten fünf Jahren leider nur wenig geändert, wie die nachfolgende Retaxation zeigt:

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