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Mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes will das Bundesgesundheitsministerium auf Fehlentwicklungen reagieren, die seit der Entlassung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz deutlich zutage getreten sind. Auffällig ist insbesondere die Diskrepanz zwischen stark steigenden Importzahlen und nur moderat wachsenden GKV-Verordnungen. Parallel gewinnen telemedizinische Plattformen an Bedeutung, die Verordnungen von Cannabisblüten ohne persönlichen Arztkontakt ermöglichen – eine Praxis, die erhebliche Fragen zur Arzneimittelsicherheit aufwirft.
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