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Anfang 2025 wurde für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, automatisch eine ePA angelegt, die seit dem 1. Oktober 2025 bundesweit genutzt werden soll. Die Patienteninformation informiert darüber, welche Daten zur Unterstützung der Anamnese, Befunderhebung und Behandlung eingestellt werden, welche zusätzlichen Übersichten bereits enthalten sind und künftig noch hinzukommen sollen, wer Zugriff auf die ePA erhält und welche Funktionen die ePA-App den Versicherten bietet.
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