Salbutamol-Engpass: Ersatzkassen übernehmen Mehrkosten

Wegen des anhaltenden Lieferengpasses bei Salbutamol-haltigen Dosieraerosolen übernehmen seit dem 1. November 2025 alle Ersatzkassen bundesweit die Mehrkosten, sofern eine Versorgung mit einem Arzneimittel, dessen Apothekenverkaufspreis oberhalb des Festbetrags liegt, möglich ist. Dies ist eine von § 11 Abs. 3 Rahmenvertrag abweichende Regelung, denn nach diesem Paragrafen werden Mehrkosten nur bei nicht lieferfähigen Rabattartikeln übernommen. Die bundesweite Regelung der Ersatzkassen gilt für die Dauer des Engpasses. Apotheken können die Mehrkosten direkt über das Kassenrezept mit der jeweiligen Ersatzkasse abrechnen.

Sehen Sie sich zu diesem Thema auch das DAP Merkblatt zum Salbutamol-Engpass an:

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